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Channel: Kommentare zu: Blogabmahnung: Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen
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Von: Feuerwächter

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Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Unser Rechtssystem sieht unterschiedlich lange Verjährungsfristen vor, bis hin zu 30 Jahren und Mord verjährt nie. Außerdem wurde hier niemand belangt, sondern es wurde „nur“ eine Abmahnung zugestellt. Fordern kann man erstmal vieles, ob es sinnvoll oder rechtmäßig ist, ist dabei zunächst ohne Belang. Die eigentliche Frage ist aber eine andere: Lag überhaupt ein justiziables Vergehen vor? Hr. Freistetter hätte es durchaus auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen können, dies bedeutet aber viel Stress, Lauferei und finanzielle Vorleistungen, denn ohne eigenen Anwalt geht es praktisch nicht. Auch bleibt offen, ob es die Gegenseite überhaupt auf einen Prozess hätte hinauslaufen lassen und nicht nur einen Einschüchterungsversuch unternommen hat.


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